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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von "Konzept und Bild" übernommenen Aufträge in den Bereichen Gestaltungsberatung, Konzeption, Realisation, Lieferungen und Leistungen, soweit nicht im Einzelfall schriftlich Abweichendes vereinbart wurde.

2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung  bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.

3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.

4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen.

5. Sämtliche zur Erfüllung des Auftrags erforderlichen Fremdaufträge unter Einschluss der Buchung von Hilfspersonen werden namens und für Rechnung des Auftraggebers vergeben. "Konzept und Bild" hat nur für ein etwaiges Auswahlverschulden einzustehen. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. 

6. "Konzept und Bild" führt den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt durch. Schadensersatzansprüche können nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Agentur geltend gemacht werden. Der Ersatz des mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen.


 

II. Überlassenes Bildmaterial

1. „Fotografien“ in Sinne dieser Bedingungen sind sämtliche Werke des von „Konzept und Bild“ vermittelten Fotografen, gleich welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.

2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um Lichtbildwerke gemäß § 2 Abs.1 Ziff.5 UrhRG handelt.

3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.

4. "Konzept und Bild"  bzw. der Fotograf als Urheber sind alleinige Inhaber aller Verwertungsrechte an den Fotografien. Eine Mitarbeit des Auftraggebers, gleich welcher Art, hat keinen Einfluss auf die vereinbarte Höhe des Honorars und begründet keine Miturheberschaft des Auftraggebers. Hiervon abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

5. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.

6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungs- und vertragsgemäß zugegangen.

7. Mängelrügen müssen "Konzept und Bild" schriftlich innerhalb von zwei Wochen seit Übergabe des Werkes angezeigt werden. Hinsichtlich offener Mängel gilt das Werk danach als vertragsgemäß und mangelfrei geschaffen. Für nicht erkennbare Mängel gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von 6 Monaten ab Abnahme.


 

III. Nutzungsrechte

1. „Konzept und Bild"  bzw. der Fotograf übertragen dem Auftraggeber grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und dem vorab vereinbarten Medium. Die Übertragung darüber hinausgehender Nutzungsrechte sowie die Übertragung von Nutzungsrechten auf Dritte bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung und Vergütung.

2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.

3. Jede über 1. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen Zustimmung von „Konzept und Bild". 
Das gilt insbesondere für:

- Zweitverwertungen oder Zweitveröffentlichungen, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken

- Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials (Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, CDi, Disketten, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung des Bildmaterials gem. Ziff.III 3. AGB dient

- Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM, CDi, Disketten oder ähnlichen Datenträgern

- jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online- Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt)

- die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.

4. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.

5. Der Auftraggeber gestattet „Konzept und Bild“  bei der Eigenwerbung auf die Betreuung des Auftraggebers hinzuweisen und gestattet ebenfalls die Nutzung der Erzeugnisse auf der Homepage von  „Konzept und Bild“.

6. Der Auftraggeber stellt  "Konzept und Bild" nach der Veröffentlichung unaufgefordert  mindestens zwei Belegexemplare zur Verfügung.
 

IV. Persönlichkeitsrechte

Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur unter Anbringung des Urhebervermerks: „Konzept und Bild / Name des Fotografen“ gestattet. Der Urhebervermerk muss eine zweifelsfreie Zuordnung zum Bild ermöglichen. Sammelbildnachweise reichen nicht aus. Bei unterlassenem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% des Nutzungshonorars zu zahlen. (bestätigt durch die Rechtsprechung, zB.LG Hamburg vom 20.11.87, Az 74 0 68/78, LG München I vom 23.4.91 Az. 210 6247/89)

 

V. Honorare

1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der „Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing“ (MFM). 

2. Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck. Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren.

3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Spezialgeräteverleih, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers.

4. Das Honorar gemäß IV. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. 

5. Alle Honorare und sonstige Entgelte verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Die Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungslegung auszugleichen. Keine Veröffentlichung vor Bezahlung der Rechnung. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen.

 

VI. Rückgabe des Bildmaterials

1. Das Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 2 Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen sind zwei Belegexemplare. Eine Verlängerung der 2-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung des Fotografen.
Digital geliefertes Bildmaterial ist nach der technischen Verarbeitung, spätestens nach der Veröffentlichung auf allen Datenträgern des Kunden zu löschen.

2. Überlässt der Fotograf auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde das Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Fotografen schriftlich bestätigt worden ist.

3. Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang beim Fotografen.

 

VII. Vertragsstrafe, Blockierung, Schadensersatz

1. Bei jeglicher unberechtigter (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche. (bestätigt durch die Rechtsprechung, siehe OLG FfM Az.11U 49/96 -I/1, OLG Celle Az. 13U 81/96 + 13U 139/96)

2. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe des Bildmaterials (Blockierung) ist für die Zeit nach Ablauf der in Ziff. VI. 1. oder 2. gesetzten Fristen eine Vertragsstrafe in folgender in Höhe zu zahlen:

- EUR 1,-- pro Tag und Bild für s/w- oder Color-Abzüge oder Dia-Duplikate 
- EUR 2,-- pro Tag und Bild für Dias, Negative oder andere Unikate

3. Für beschädigtes, zerstörtes oder abhanden gekommenes Bildmaterial ist in folgender Höhe Schadensersatz zu leisten, ohne dass der Fotograf die Höhe des Schadens nachweisen muss:

- EUR     50,00  pro s/w- oder Colorabzug oder KB-Dia-Duplikat
- EUR   130,00  pro Mittel- oder Großformat-Dia-Duplikat
- EUR   750,00  pro Dia-Original, Negativ oder anderem Unikat
- EUR 1500,00  pro nicht wiederholbarem Dia, Negativ oder anderem Unikat.

Bei Beschädigungen sind die Sätze entsprechend dem Grad der Beschädigung und dem Umfang der weiteren Nutzungsmöglichkeit herabzusetzen. Grundsätzlich bleibt beiden Vertragsparteien der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer bzw. geringerer Schaden eingetreten ist.

4. Durch diese Zahlungen gemäß Ziffer VI. werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.

5. Die Agentur hat ohne konkreten Schadensnachweis Anspruch auf ein Ausfallhonorar on Höhe von 50% des vereinbarten Entgelts, wenn der Auftrag, aus von „Konzept und Bild“ nicht vertretbaren Gründen, nicht ausgeführt wird. Wird ein angefangener Auftrag, aus von „Konzept und Bild“ nicht vertretbaren Gründen, nicht beendet, so steht der Agentur das volle Entgelt  zu.

VIII. Verschiedenes

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.

2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinngemäß wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von „Konzept und Bild“

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